0,5 Fassanteil Auchentoshan RumCask
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Das besondere an dieser Teilung ist, der New Make kommt erst im Juli 2024 in das Fass! Es handelt sich um unpeated Single Malt aus der Auchtoshan Distillery.
Make: Auchentoshan
Lowland Single Malt
unpeated
Caskfill: 07/2024
Fasstyp: Rum Cask BRL
Alkoholgehalt bei Befüllung: 63-64%Vol
Das Fass wird mit 10 Jahren (voraussichtlich im Juli 2034) in 0,7l Flaschen abgefüllt.
Pro halben Anteil und Fass ergeben sich voraussichtlich 3 Flaschen a 0,7l.
Bitte in der Beschreibung weiterlesen. Anteilsschein separat in den Warenkorb legen.
1-3 Werktage Lieferzeit nach Bezahlung
Keine Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren. Altersprüfung erfolgt durch DHL Alterssichtprüfung.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen noch einmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 23,50€ pro halben Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Effektiv wird man hier also im Sommer 2034 einen Single Malt in Fassstärke mit Vollreifung im Brandy Cask haben.
ACHTUNG: Die Anteilsscheine können erst nach Befüllung des Fasses erstellt werden - deshalb gehe ich aktuell von einem Anteilsscheinversand August aus - bitte vorher keine Rückfragen dazu ;)
Den Anteilsschein bitte separat in den Warenkorb legen !!!
Eigentümer des Fasses ist Spahn Scotchwarehouse GbR, Holger und Manuela Spahn. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. Spahn Scotchwarehouse GbR, Holger und Manuela Spahn als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
-
Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
-
Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
-
Lagerkosten
-
Bottlingkosten
-
Labelkosten
-
Frachtkosten
-
Höhe der deutschen Branntweinsteuer
-
Höhe der Umsatzsteuer
-
Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von Spahn Scotchwarehouse GbR, Holger und Manuela Spahn festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme von Spahn Scotchwarehouse GbR, Holger und Manuela Spahn. Wer zu dieser Abstimmung trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
Spahn Scotchwarehouse GbR
Holger und Manuela Spahn
Alte Mainzer Landstr. 27
64807 Dieburg
Tel: 060719899021
eMail: info@scotchwarehouse.de
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Holger oder Manuela Spahn nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt Spahn Scotchwarehouse GbR, Holger und Manuela Spahn schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.